Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.“

WaffG Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen

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Gerne kaufen wir gebrauchte Kurzwaffen von Ihnen an. Bitte senden Sie uns eine Kopie der WBK sowie Fotos in hoher Auflösung zu, damit wir hier einen ersten Eindruck der Waffenqualität erhalten.
Eine finale Schätzung des Waffenwertes ist nur möglich bei persönlicher Begutachtung der Waffe.

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